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„Ley de Vivienda“ auf Mallorca in Kraft getreten

Posted by inm on 9. Juli 2018
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Am 27. Juni 2018 ist das neue Wohnungsgesetz der balearischen Linksregierung in Kraft getreten, mit dem Ziel, die Wohnungsnot zu bekämpfen.

Davon betroffen sind sogenannte Großeigentümer (grans tenidors), d.h. Unternehmen und Firmen, nicht Einzelpersonen. Die genaue Definition der „grans tenidors“ ist, dass deren Geschäftstätigkeit in der Immobilienbranche liegen muss, d.h. im Verkauf, Vermietung oder Finanzierung. Wenn sie mehr als zehn Wohnungen besitzen, die seit mehr als 2 Jahren leer stehen, kann die Landesregierung sie einfordern. Die Stadtverwaltung zahlt in diesem Falle den Eigentümern einen Betrag und entscheidet über deren Nutzung. Die Höhe dieser Entschädigung steht noch aus.

Die Eigentümer müssen ab sofort und innerhalb einer Frist von drei Monaten die leerstehende Wohnungen in einem Register (Oficina de Vivienda Desocupada) unter Androhung von Sanktionen eintragen lassen.

Weitere Maßnahmen der „Ley de Vivienda de Baleares“:

  • Mehr Inspektoren. Erkennung leerer Häuser oder unregelmäßiger Gebrauch des sozialen Wohnungsbaus (VPO).
  • Vulnerabilität. Es erkennt das Recht auf Zugang zu Wohnraum für Menschen in einer Situation besonderer Vulnerabilität an. Sie haben Anspruch auf Sozialwohnungen oder, wenn dies nicht möglich ist, auf Wohnungszuschüsse.
  • Der Bezug von Strom und Gas ist für alle Bürger garantiert und kann nicht abgestellt werden, wenn die Sozialdienste eine prekäre Situation akkreditieren.